Erlaubnisverfahren für die spezielle Kategorie (SORA / ConOps)
Um eine Drohne rechtlich legal und sicher betreiben zu können, ist ein gewisses Fachwissen über die verschiedenen Verordnungen und Gesetzesgrundlagen der EU notwendig. Dort sind beispielsweise Sicherheitsabstände zu unbeteiligten Personen und die notwendigen Lizenzen für den Fernpiloten definiert.
Daneben behält beispielsweise der §21h der Luftverkehr-Ordnung seine Gültigkeit. Dieser beschreibt z.B. 100m Sicherheitsabstand zu Bundesstraßen, Hochspannungsleitungen und anderen kritischen infrastrukturen.
Mit Umstellung auf die EU-Verordnung haben sich auch die möglichen Erlaubnisverfahren für den Drohnenflug geändert, diese sind wie folgt:
- Nutzung einer Allgemeinverfügung (teilweise ConOps notwendig)
- Erklärung eines Standardszenario (festgelegte Rahmenbedingungen)
- Beantragung einer Betriebsgenehmigung mit SORA Risikobewertung
- Beantragung eines “Light UAS Operator Certificate” (LUC)
Mit über 18 Jahren Erfahrung können wir auch bei sehr komplexen Genehmigungsverfahren unterstützen. Unsere Berater für die Genehmigungsverfahren verfügen größtenteils über verschiedenste Zertifizierungen und Pilotenlizenzen für die „bemannte“ Luftfahrt. Dadurch können wir auch sehr gut zwischen den Behörden / anderen Luftfahrtteilnehmern und Drohnenpiloten „übersetzen“.
Unser Team erarbeitet viele Genehmigungen pro Woche, das sind typische Anwendungsbeispiele:
- Phantom oder Mavic im Einsatz nah/über unbeteiligten Personen im Stadtgebiet
- Drohneneinsatz in 300m Flughöhe
- Drohnenshows mit mehreren Hundert Drohnen
- M300/M350 Drohne für Laserscans in Großstädten
- Inspektionsflüge mit der M30 Drohne
- automatisierter 24/7 Einsatz von „Containerdrohnen“, wie etwa DJI Dock
- BVLOS Einsätze mit Starrflüglern
Wofür werden Genehmigungen benötigt?
Beispielsweise ist für den Einsatz der DJI M30 oder M300 Drohne im Stadt- oder Gewerbegebiet stets eine Betriebsgenehmigung notwendig. Diese kann im Einzelfall oder auch allgemein (generisch) durch die Landes-Luftfahrtbehörde oder das LBA in Deutschland erteilt werden.
Unsere Experten haben auch Erfahrung mit Genehmigungsverfahren in anderen Ländern, fragen Sie uns einfach an!