Betriebskategorien

Veröffentlicht am 22. März 2024 um 17:10

In der offenen Kategorie kann grundsätzlich erlaubnisfrei geflogen werden, wenn nicht zusätzlich eines der weiterhin geltenden Erlaubnispflicht oder Verbote der §§ 21a, 21b der Luftverkehrs-Ordnung zutreffend ist. Der Betrieb findet größtenteils abseits von Wohnbebauung und Menschenansammlungen statt. Der Kreis der Nutzer*innen wird sich überwiegend im Freizeitbereich finden.

Generell gilt:

  • max. Höhe 120m,
  • nur innerhalb der Sichtweite,
  • nicht über Menschenansammlungen,
  • max. Gewicht unter 25 kg,
  • bei Nacht ein grünes Blinklicht
  • kein Abwurf von Gegenständen
  • kein Transport von gefährlichen Gegenständen.

Es wird zwischen drei verschiedenen Unterkategorien innerhalb der offenen Kategorie unterschieden:

 

Unterkategorien CE-Klasse der Drohne 

A1
Urbane Gebiete, aber nicht über Menschenansammlungen oder außerhalb urbaner Gebiete

Drohnen Klasse C0, C1

Privat hergestellte Drohne mit einer höchstzulässigen Startmasse von unter 250 g und einer Geschwindigkeit von unter 19 m/s

Drohnen ohne CE-Klassenmarkierung mit einer höchstzulässigen Startmasse von unter 250 g

A2
Urbane Gebiete mit einem Mindestabstand von 5m (mit Langsamflugmodus und durchgeführter Risikobewertung) ansonsten 30 m zu unbeteiligten Personen* oder außerhalb urbaner Gebiete (A3)Drohnen Klasse C0, C1, C2 

A3
Außerhalb urbaner Gebiete und ein horizontaler Sicherheitsabstand von mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten Drohnen Klasse C0,C1,C2,C3,C4,C5,C6
 
Privat hergestellte Drohne mit einer höchstzulässigen Startmasse von unter 25kg
 
Drohnen ohne CE-Klassenmarkierung mit einer höchstzulässigen Startmasse von unter 25kg

 

http://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/luft/seiten/drohnen#card-102323

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