In der offenen Kategorie kann grundsätzlich erlaubnisfrei geflogen werden, wenn nicht zusätzlich eines der weiterhin geltenden Erlaubnispflicht oder Verbote der §§ 21a, 21b der Luftverkehrs-Ordnung zutreffend ist. Der Betrieb findet größtenteils abseits von Wohnbebauung und Menschenansammlungen statt. Der Kreis der Nutzer*innen wird sich überwiegend im Freizeitbereich finden.
Generell gilt:
- max. Höhe 120m,
- nur innerhalb der Sichtweite,
- nicht über Menschenansammlungen,
- max. Gewicht unter 25 kg,
- bei Nacht ein grünes Blinklicht
- kein Abwurf von Gegenständen
- kein Transport von gefährlichen Gegenständen.
Es wird zwischen drei verschiedenen Unterkategorien innerhalb der offenen Kategorie unterschieden:
Unterkategorien CE-Klasse der Drohne
A1
Urbane Gebiete, aber nicht über Menschenansammlungen oder außerhalb urbaner Gebiete
Drohnen Klasse C0, C1
Privat hergestellte Drohne mit einer höchstzulässigen Startmasse von unter 250 g und einer Geschwindigkeit von unter 19 m/s
Drohnen ohne CE-Klassenmarkierung mit einer höchstzulässigen Startmasse von unter 250 g
A2
Urbane Gebiete mit einem Mindestabstand von 5m (mit Langsamflugmodus und durchgeführter Risikobewertung) ansonsten 30 m zu unbeteiligten Personen* oder außerhalb urbaner Gebiete (A3)Drohnen Klasse C0, C1, C2
A3
Außerhalb urbaner Gebiete und ein horizontaler Sicherheitsabstand von mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten Drohnen Klasse C0,C1,C2,C3,C4,C5,C6
Privat hergestellte Drohne mit einer höchstzulässigen Startmasse von unter 25kg
Drohnen ohne CE-Klassenmarkierung mit einer höchstzulässigen Startmasse von unter 25kg
http://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/luft/seiten/drohnen#card-102323
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